Wie gerecht ist unsere Demokratie?
Die Schweiz ist stolz auf ihre direkte Demokratie. Das Volk hat das letzte Wort. Zumindest das Stimmvolk. Denn lange nicht alle Bevölkerungsgruppen, die den Schweizer Alltag mitprägen, dürfen auch politisch Einfluss nehmen. Lösungs-vorschläge, die diese als ungerecht empfundene Situation verbessern könnten, gibt es einige. Doch jeder Vorstoss in eine neue Richtung, wie zum Beispiel der Ruf nach dem Ausländerstimmrecht, löst in Politik und Gesellschaft auch heftige Opposition aus. Aber gerade die gleichberechtige Teilhabe der Migrationsbevölkerung am politischen Entscheidungsprozess könnte Impulse für ein neues Demokratieverständnis geben. Schliesslich geht es um die einfache Frage, ob alleine die Staatsangehörigkeit darüber entscheiden kann, wer die Zukunft der pluralistischen Schweiz und ihrer Errungenschaften mitgestalten darf.
Die MIX lässt zwei Demokratiekenner zu Wort kommen, die Grundsätzliches zur Debatte stellen. Sagen auch Sie uns Ihre Meinung: www.facebook.com/mixmagazin
Die Frage nach dem «Wir»
Der Historiker Kijan Espahangizi sucht nach grundlegenden Antworten.
Die Frage nach der Gerechtigkeit unsere Demokratie kann nur beantwortet werden, wenn ihre unausgesprochenen Vorannahmen offengelegt werden. Man muss sich zum Beispiel fragen, wer mit «unsere» überhaupt gemeint ist. Kann eine Demokratie jemandem gehören? Und mit welchem Massstab sollen wir beurteilen, ob die Demokratie in der Schweiz gerecht ist? Geht es hier nur um die Frage des Wahl- und Stimmrechts oder auch um kulturelle Anerkennung? Erst wenn man diese Punkte klärt, macht es Sinn, auf die eigentliche Frage einzugehen. Das wird deutlich, wenn man zwei mögliche Antworten gegenüberstellt:
Geht man allein von der Schweizer Verfassung aus, dann ist klar: Die Demokratie gehört dem Souverän, den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Wer das ist und wer nicht, wer mitbestimmen darf und wer nicht, wird in diesem Rechtstext festgelegt. Aus dieser Perspektive scheint es durchaus gerecht, dass das «ausländische» Viertel der Wohnbevölkerung keinen Anspruch auf die Schweizer Demokratie erheben darf, weder politisch noch kulturell. Doch diese Antwort beisst sich in den Schwanz: Denn der nationale Rechtsstaat gibt sich selbst die Regeln, was als gerecht zu verstehen ist und was nicht. Er kennt streng genommen keine Aussenperspektive auf sich selbst und benötigt daher auch noch andere Rechtsmassstäbe als Korrektive: Moral, Philosophie, politische Theorie, Wissenschaft, Völker- und Menschenrecht.
Geht man nun andererseits davon aus, dass es ein universelles Menschenrecht auf Rechte gibt, dann gehört eine Demokratie gerade nicht exklusiv einem selbsternannten «Ur-Stimmvolk». Sie zielt vielmehr auf das gleichberechtigte und gerechte Zusammenleben aller ab, die in einer Gesellschaft leben. So gesehen, begeht eine Staatsform, die Mitmenschen das volle bedingungslose Bürgerrecht und gleiche Chance auf soziokulturelle Teilhabe vorenthält, Unrecht. Unsere Vorannahmen prägen also unsere Antwort auf die Ursprungsfrage. Schlussfolgerung: Wir sollten lieber über diese Vorannahmen sprechen und klären, in welcher Demokratie wir leben wollen und wer das «Wir» sein soll.
Verschwendete Argumente
Der Politikwissenschaftler Marc Bühlmann wägt Gegensätzliches ab.
Die Debatte um die Teilhabe der Migrationsbevölkerung an der Politik dreht sich um die Frage, wer zur stimmberechtigten Bevölkerung, also dem Demos, gehört und wann eine Entscheidung gerecht ist. Darauf gibt es unterschiedliche demokratietheoretische Antworten.
Eine Theorie sieht sie in der Übereinstimmung des Willens von Regierenden und Regierten. Der Philosoph Jean-Jacques Rousseau nannte diese treffend «volonté générale», was so viel wie gerechter bzw. «wahrer» Volkswille bedeutet. Dieser kommt aber nur zustande, wenn der Demos sehr homogen ist und das Fremde ausklammert.
Im Gegensatz dazu sieht eine zweite Theorie die Antwort in der Einbindung aller Personen, die von einem politischen Entscheid betroffen sind – einschliesslich zukünftiger Generationen. Ein Entscheid ist demnach erst dann gerecht, wenn alle diesem zustimmen könn(t)en. Der Demos ist hier allumfassend. Was beide Theorien teilen, ist die Grundannahme, dass es gerechte Entscheide geben kann. Dies wird von den Anhängern einer dritten Theorie infrage gestellt. Diese betrachten Beschlüsse immer nur als vorläufige Etappen in einem fortwährenden Austausch von Argumenten. Was gerecht oder richtig, wahr oder falsch, «volonté générale» oder «hypothetische Zustimmung aller» sein soll, ist demnach immer relativ. Der Demos muss dafür weder artgleich noch umfassend sein, sondern so beschaffen, dass möglichst viele Argumente in den Diskussionsprozess einfliessen.
Die historische Entwicklung der Demokratie scheint diesem dritten Ansatz zu entsprechen, denn der Umfang des Demos ist langsam, aber stetig gewachsen. Waren es zuerst lediglich vermögende Adlige, wurde er mit der Erteilung von Arbeiterwahlrecht, Frauenstimmrecht oder der Senkung des Wahlrechtsalters laufend ausgebaut und heterogener. Eine Entwicklung, die den andauernden Austausch von Argumenten für das Finden vorläufiger Entscheidungen anreichert und belebt. Eine Beschränkung des Demos wird aus dieser Perspektive als Verschwendung möglicher neuer oder zusätzlicher Argumente beurteilt. Die langsame, aber stetige Weiterentwicklung hin zu einem heterogeneren Stimmvolk wird hingegen als wünschenswert erachtet.
